Rechte & Hilfen
Rechte, Hilfen & Teilhabe
Eine chronische Erkrankung wie FNS wirkt sich oft auch auf Alltag, Beruf und Teilhabe aus. Hier findest du einen Überblick, welche Rechte, Leistungen und Beratungsstellen es gibt – und wo du sie bekommst.
Viele Betroffene stehen irgendwann vor Fragen wie: Steht mir ein Schwerbehindertenausweis zu? Kann ich einen Pflegegrad beantragen? Was wird aus meinem Beruf? Und wer hilft mir durch den „Behörden-Dschungel"? Dieser Wegweiser gibt erste Orientierung. Er ersetzt keine Rechts- oder Sozialberatung, zeigt aber, an wen du dich wenden kannst.
Schwerbehinderung & Grad der Behinderung (GdB)
Wie stark sich eine Erkrankung auf die Teilhabe auswirkt, wird als Grad der Behinderung (GdB) ausgedrückt – von 20 bis 100. Ab einem GdB von 50 gilt man als schwerbehindert und erhält einen Schwerbehindertenausweis, der verschiedene Nachteilsausgleiche ermöglicht (z. B. besonderen Kündigungsschutz, Zusatzurlaub, steuerliche Vorteile, je nach Merkzeichen auch Vergünstigungen im Nahverkehr).
Den Antrag stellst du bei der für dein Bundesland zuständigen Stelle – meist das Versorgungsamt bzw. das Landesamt oder Amt für soziale Angelegenheiten (die Bezeichnung ist je nach Bundesland unterschiedlich). Grundlage der Bewertung sind die Versorgungsmedizinischen Grundsätze, die sogenannte GdS-/GdB-Tabelle (Anlage zu § 2 der Versorgungsmedizin-Verordnung). Dort ist festgelegt, wie einzelne Beeinträchtigungen bewertet werden. Zur GdS-/GdB-Tabelle ↗
Pflegegrad – wenn Unterstützung im Alltag nötig wird
Wenn im Alltag regelmäßig Hilfe nötig ist, kann zusätzlich ein Pflegegrad (1 bis 5) beantragt werden – unabhängig vom GdB. Der Ablauf unterscheidet sich je nach Versicherung:
Gesetzlich Versicherte stellen den Antrag formlos bei ihrer Pflegekasse (sie ist bei der Krankenkasse angesiedelt). Anschließend begutachtet der Medizinische Dienst (MD) den Pflegebedarf – in der Regel bei einem Hausbesuch.
Privat Versicherte wenden sich an ihre private Pflege-Pflichtversicherung. Die Begutachtung übernimmt hier MEDICPROOF, der medizinische Dienst der privaten Versicherer. Die Beurteilungskriterien sind dieselben wie bei den gesetzlichen Kassen. medicproof.de ↗
Beruf & Teilhabe am Arbeitsleben
Eine Erkrankung bringt oft auch berufliche Einschnitte mit sich. Es gibt aber viele Hilfen, um im Beruf zu bleiben oder wieder Fuß zu fassen:
Die Deutsche Rentenversicherung bietet medizinische Rehabilitation und Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (etwa Umschulung, Anpassung des Arbeitsplatzes oder eine stufenweise Wiedereingliederung). Im Betrieb sind die Schwerbehindertenvertretung und der Betriebsarzt wichtige Ansprechpartner. Ab einer anerkannten Schwerbehinderung unterstützt das Integrations- bzw. Inklusionsamt mit begleitender Hilfe im Arbeitsleben und einem besonderen Kündigungsschutz. Auch die Agentur für Arbeit berät zur beruflichen Rehabilitation. deutsche-rentenversicherung.de ↗
Beratungsstellen – du musst das nicht allein schaffen
Für all diese Themen gibt es kostenlose oder günstige Beratung. Besonders hilfreich sind:
- Sozialverbände VdK und SoVD – beraten rund um Schwerbehinderung, Rente und Pflege und vertreten ihre Mitglieder auch im Widerspruchs- oder Klageverfahren. vdk.de ↗ · sovd.de ↗
- EUTB – Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung – kostenlos, unabhängig und oft von Betroffenen für Betroffene (Peer-Beratung), bundesweit vor Ort. teilhabeberatung.de ↗
- Pflegestützpunkte – neutrale, wohnortnahe Beratung zu allen Fragen rund um Pflege.
- Sozialdienst der Kliniken – hilft schon während eines Klinik- oder Reha-Aufenthalts bei Anträgen und der Organisation von Unterstützung.
Und natürlich sind auch wir im Netzwerk FNS für den Austausch da – melde dich gern über das Kontaktformular.
Wie sich FNS über die Zeit entwickeln – und wo du FNS-erfahrene Anlaufstellen findest:
Prognose bei FNS → Zur Klinik- & Praxenliste →