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OrientierungWer sitzt mir da eigentlich gegenüber?
Berufsbezeichnungen, Qualifikationen und die Frage, woran sich seriöse von unseriösen Angeboten unterscheiden lassen
Wer eine FNS-Diagnose bekommt, hat in vielen Fällen einen langen Weg hinter sich: Untersuchungen ohne Befund, wechselnde Erklärungen, gelegentlich die Andeutung, die Beschwerden seien nicht echt. Danach ist die Bereitschaft groß, jemandem zu vertrauen, der zuhört und eine Erklärung anbietet.
Warum dieser Text
Das ist kein Fehler und keine Leichtgläubigkeit. Es ist die vorhersehbare Folge einer Versorgungslücke. Genau darin liegt aber auch das Risiko: Ein Angebot, das Verständnis signalisiert, muss deshalb noch nicht fachlich fundiert sein. Und der Gesundheitsmarkt ist kein geschützter Raum.
Dieser Text ordnet ein, welche Berufsbezeichnungen in Deutschland rechtlich geschützt sind, welche nicht, und welche Qualifikation jeweils dahintersteht. Er bewertet keine einzelnen Anbieter. Er soll die Fragen liefern, mit denen sich das selbst prüfen lässt.
Geschützte Berufsbezeichnungen
Ärztin, Arzt
Setzt ein Medizinstudium und die Approbation voraus. Fachärztinnen und Fachärzte für Neurologie oder für Psychiatrie und Psychotherapie haben zusätzlich eine mehrjährige Weiterbildung durchlaufen, die von den Landesärztekammern geregelt und geprüft wird. Ärztinnen und Ärzte unterliegen der Kammeraufsicht und dem Berufsrecht.
Psychotherapeutin, Psychotherapeut
Geschützt nach § 1 Psychotherapeutengesetz (PsychThG). Wer Psychotherapie unter dieser Berufsbezeichnung ausüben will, braucht die Approbation. Seit der Reform von 2020 führt der Weg über ein einschlägiges Studium mit anschließender Approbationsprüfung; wer in der gesetzlichen Krankenversorgung arbeiten will, absolviert danach eine verfahrensspezifische Weiterbildung.
Die unbefugte Führung der Bezeichnung ist nach § 132a StGB strafbar — mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr. Das gilt ausdrücklich auch für Varianten, die den geschützten Bezeichnungen zum Verwechseln ähnlich sind. Zusätze wie „Psychotherapeut (HPG)“ oder „heilpraktische Psychotherapeutin“ sind nach Auffassung des Berufsverbands Deutscher Psychologinnen und Psychologen unzulässig.
Psychologin, Psychologe
Bezeichnet den Abschluss eines Psychologiestudiums (Bachelor und Master, früher Diplom). Ein Psychologiestudium allein berechtigt nicht zur Ausübung von Psychotherapie. „Psychologe“ und „Psychotherapeut“ sind nicht dasselbe — eine Verwechslung, die auch in Medienberichten regelmäßig vorkommt.
Psychotherapie ist nicht gleich Psychotherapie
Auch innerhalb der approbierten Psychotherapie gibt es vier anerkannte Verfahren, die sich in dem unterscheiden, woran gearbeitet wird: Verhaltenstherapie, tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie, analytische Psychotherapie und systemische Therapie. Wie sie sich unterscheiden, wie der Weg zu einem Therapieplatz abläuft und was über die Wirkung bekannt ist, steht im Beitrag Was ist eigentlich Psychotherapie?
Heilpraktikerin und Heilpraktiker für Psychotherapie
Hier lohnt eine genaue Betrachtung, weil die Bezeichnung häufig missverstanden wird — in beide Richtungen.
Was sie dürfen
Die sogenannte sektorale Heilpraktikererlaubnis, beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie, erlaubt die heilkundliche Behandlung psychischer Störungen. Sie ist eine echte, rechtlich vorgesehene Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde — kein Etikettenschwindel. Wer über einen Diplom- oder Masterabschluss in Psychologie mit dem Fach Klinische Psychologie und eine Ausbildung in einem anerkannten Psychotherapieverfahren verfügt, kann die Erlaubnis in mehreren Bundesländern sogar ohne Kenntnisüberprüfung erhalten.
Was der Nachweis tatsächlich prüft
Der entscheidende Punkt betrifft den Maßstab. Die Kenntnisüberprüfung durch das Gesundheitsamt besteht aus einem schriftlichen und einem mündlich-praktischen Teil. Sie dient der Entscheidung, ob die Ausübung der Heilkunde durch die antragstellende Person eine Gefahr für die Gesundheit der Bevölkerung oder der Patientinnen und Patienten erwarten lässt. So formulieren es die Gesundheitsämter selbst.
Das ist eine Gefahrenabwehrprüfung, kein Wirksamkeitsnachweis für eine Behandlungsmethode und keine Bestätigung einer bestimmten therapeutischen Ausbildung. Es gibt keinen staatlich geregelten Ausbildungsgang, kein vorgeschriebenes Curriculum und keine Mindeststundenzahl an Praxis oder Supervision. Formale Grundvoraussetzungen sind je nach Bundesland unter anderem ein Mindestalter von 25 Jahren und ein Hauptschulabschluss. Der Fachverband DVP weist selbst darauf hin, dass in der Überprüfung im Wesentlichen theoretische Kenntnisse abgefragt werden — Psychopathologie, Diagnostik, Psychopharmakologie, Gesetzeskunde.
Was daraus folgt
- Die Erlaubnis sagt: Diese Person ist voraussichtlich nicht gefährlich.
- Sie sagt nicht: Diese Person beherrscht ein wissenschaftlich anerkanntes Psychotherapieverfahren.
- Sie berechtigt nicht zur Bezeichnung „Psychotherapeut“ oder „Psychotherapeutin“.
- Sie berechtigt in der Regel nicht zur Abrechnung mit der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Behandlung ist meist Selbstzahlerleistung; private Versicherungen und Beihilfestellen erstatten unterschiedlich, teils gar nicht.
- Es gibt keine Kammer, keine verpflichtende Fortbildung und keine berufsrechtliche Aufsicht, wie sie für approbierte Berufe besteht.
Wie viele Inhaberinnen und Inhaber einer solchen Erlaubnis über eine substanzielle psychotherapeutische Ausbildung verfügen, ist unbekannt. Eine Statistik dazu existiert nicht und kann auch nicht existieren: Ohne Kammer, Register und Ausbildungsordnung wird nirgends erfasst, wer was gelernt hat. Die Erlaubnis ist damit ein Etikett, das über den Inhalt nichts aussagt.
Die sinnvolle Frage an eine Heilpraktikerin für Psychotherapie ist deshalb nicht, ob sie eine Erlaubnis hat, sondern welche Ausbildung sie in welchem Verfahren, über welchen Zeitraum, bei welchem Institut und mit wie viel supervidierter Praxis absolviert hat. Wer solide ausgebildet ist, beantwortet das gern und konkret.
Nicht geschützte Bezeichnungen
Die folgenden Bezeichnungen darf in Deutschland jede Person führen, unabhängig von jeder Vorbildung:
- Coach, Life-Coach, Mental-Coach, Health-Coach, Trauma-Coach
- Berater, Beraterin, psychologische Beraterin
- Mentorin, Mentor
- Therapeut ohne Zusatz in nicht-heilkundlichem Kontext — etwa „Entspannungstherapeut“
- Systemische Beraterin, systemischer Coach, systemischer Dialogiker und ähnliche Wortbildungen
Es gibt hier keine Ausbildungsordnung, keine staatliche Prüfung, keine Aufsicht, keine Kammer und keine berufsrechtliche Schweigepflicht im Sinne des § 203 StGB. Das heißt nicht, dass die betreffenden Personen unqualifiziert sind. Es heißt, dass die Bezeichnung selbst keine Information über Qualifikation enthält — weder in die eine noch in die andere Richtung.
Sonderfall „systemisch“
Der Begriff wird in zwei völlig unterschiedlichen Bedeutungen verwendet, und das führt regelmäßig zu Verwechslungen.
Systemische Therapie als Richtlinienverfahren: Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat den Nutzen der Systemischen Therapie für Erwachsene im November 2018 anerkannt und sie im November 2019 als Richtlinienverfahren in die Psychotherapie-Richtlinie aufgenommen. Seit dem 1. Juli 2020 ist sie Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung für Erwachsene, seit Januar 2024 auch für Kinder und Jugendliche. Sie war das erste Verfahren, das aufgrund einer Nutzenbewertung durch das IQWiG zugelassen wurde. Abrechnen kann nur, wer approbiert ist, die Fachkunde in Systemischer Therapie erworben hat und über eine Zulassung verfügt.
Systemische Beratung als Fortbildung: Daneben existieren zahlreiche Weiterbildungen zu systemischer Beratung, systemischem Coaching oder systemischer Supervision. Diese richten sich unter anderem an Fachkräfte aus Sozialarbeit, Pädagogik und Personalwesen und sind dort sinnvoll und etabliert. Sie führen aber nicht zur Approbation und nicht zur Erlaubnis, Heilkunde auszuüben. Die Fachverbände selbst benennen diesen Unterschied ausdrücklich.
Wer also „systemisch“ arbeitet, kann approbierte Psychotherapeutin mit Fachkunde sein — oder Absolventin eines mehrmonatigen Fortbildungskurses ohne psychologische oder medizinische Grundausbildung. Der Begriff allein unterscheidet das nicht.
Die Grauzone: approbiert, aber im Coaching-Setting
Ein eigener Fall sind Angebote von Ärztinnen, Ärzten oder Psychotherapeutinnen, die außerhalb der Krankenbehandlung als Coaching, Retreat oder Programm verkauft werden. Hier ist die Qualifikation der Person unstrittig. Verändert hat sich der Rahmen.
In der Krankenbehandlung gelten Leitlinien, Dokumentationspflicht, Aufklärungspflicht, Wirtschaftlichkeitsgebot und die Aufsicht der Kammer. Im Coaching entfällt ein Teil davon. Die Approbation liefert dann die Autorität, das Coaching-Format die Freiheit. Auch die Abgrenzung im Gesetz zielt darauf: Tätigkeiten außerhalb der Heilkunde gelten nicht als Ausübung von Psychotherapie.
Das ist nicht per se unseriös. Aber es lohnt die Frage: Wird hier eine Krankheit behandelt oder ein Entwicklungsprozess begleitet? Und wenn eine Krankheit behandelt wird — warum dann außerhalb des Systems, das dafür Regeln vorsieht?
Warum der Markt so gut funktioniert
Wer lange keine Erklärung bekommen hat, ist bereit, für eine zu bezahlen. Das ist der wirtschaftliche Kern des Feldes: Nicht die Wirksamkeit erzeugt die Nachfrage, sondern die Lücke in der Versorgung.
Angebote, die auf diese Lücke zielen, kosten oft mehrere hundert bis mehrere tausend Euro und werden als Selbstzahlerleistung verkauft. Sie sind damit von zwei Kontrollen ausgenommen, die in der Krankenbehandlung greifen: der Prüfung durch die Krankenkasse und dem Wirtschaftlichkeitsgebot.
Was dabei an Schaden entsteht, lässt sich nicht beziffern. Im günstigen Fall bleibt es beim aufgewendeten Geld, bei verstrichener Zeit und bei der Enttäuschung danach — die es schwerer macht, sich noch einmal auf etwas einzulassen. Im ungünstigen Fall kommt eine Verschlechterung hinzu.
Ob und wie oft das geschieht, ist unbekannt. Für Verfahren im ungeregelten Markt gibt es keine Meldepflicht für unerwünschte Wirkungen, keine Aufsicht und keine Stelle, bei der sich Beschwerden sammeln würden. Was nicht erfasst wird, taucht in keiner Statistik auf — auch dann nicht, wenn es passiert.
Hinzu kommt der Vertriebsweg. Angebote, die über soziale Medien vermarktet werden, erreichen Menschen unmittelbar in Phasen, in denen sie nach einer Lösung suchen. Eine Prüfung findet dabei an keiner Stelle statt: nicht vor der Ansprache, nicht bei der Buchung und nicht danach.
Woran sich unseriöse Angebote erkennen lassen
Die folgenden Merkmale sind keine Beweise, sondern Prüfanlässe. Je mehr davon zutreffen, desto genauer sollte man hinsehen.
- Wer trägt das Risiko des Misserfolgs? Seriöse Angebote benennen Grenzen, mögliche Nebenwirkungen und die Möglichkeit, dass es nicht wirkt. Unseriöse verlagern den Misserfolg auf die betroffene Person: nicht konsequent genug angewendet, nicht wirklich bereit gewesen, innerer Widerstand. Diese Konstruktion macht das Angebot unwiderlegbar.
- Wie breit ist das Wirkversprechen? Je mehr unterschiedliche Krankheitsbilder eine Methode angeblich bessert, desto unwahrscheinlicher ist ein spezifischer Wirkmechanismus.
- Welche Belege werden genannt? Erfahrungsberichte, Vorher-Nachher-Videos und die Zahl der bisherigen Teilnehmenden sind keine Wirksamkeitsnachweise. Prüfbar sind Angaben zu kontrollierten Studien, zur Erwähnung in Leitlinien und zur Bewertung durch unabhängige Institutionen.
- Wie wird bezahlt? Vorkasse, Pakete, Abonnements, Zeitdruck („nur noch heute“), Rabatte bei sofortiger Buchung. In der Krankenbehandlung sind solche Mechanismen unüblich.
- Was passiert bei Nachfragen? Wer Kritik als Widerstand, Negativität oder fehlende Veränderungsbereitschaft deutet, hat ein System gebaut, das sich gegen Prüfung immunisiert.
- Wird zur Abkehr von der Regelversorgung geraten? Empfehlungen, Medikamente abzusetzen, Diagnosen zu verwerfen oder behandelnde Ärztinnen zu meiden, sind ein deutliches Warnsignal.
- Sagt der Titel etwas aus? Siehe oben. „Dr.“ sagt nichts über die Prüfung des konkreten Angebots. Auch eine Approbation macht ein einzelnes Verfahren nicht evidenzbasiert.
Zwei Beispiele aus dem Umfeld funktioneller Beschwerden
Programme zur „Neuprogrammierung des Gehirns“
Unter Bezeichnungen wie Brain Retraining oder Lightning Process werden mehrtägige Kursprogramme angeboten, die sich auf das Konzept der Neuroplastizität berufen. Der Lightning Process wurde von einem britischen Osteopathen entwickelt und stützt sich auf Elemente aus Coaching und Neurolinguistischem Programmieren. Zur Anwendung bei ME/CFS existiert eine randomisierte Studie an Kindern und Jugendlichen (SMILE-Trial, Universität Bristol/NHS), deren Ergebnisse und Methodik in der Fachöffentlichkeit umstritten geblieben sind. Die britische ME Association empfiehlt das Verfahren ausdrücklich nicht; ihr medizinischer Berater verweist auf Berichte von Betroffenen über Verschlechterungen nach zu schneller Aktivitätssteigerung sowie über hohe Kosten ohne erkennbaren Nutzen.
Wichtig zur Einordnung: ME/CFS und FNS sind unterschiedliche Diagnosen. Sie werden im Netz häufig vermischt, was beiden Gruppen schadet. Das Beispiel steht hier nicht für eine inhaltliche Nähe der Krankheitsbilder, sondern für ein Vermarktungsmuster, das sich in verschiedenen Feldern wiederholt.
Angebote mit Bezug auf den Vagusnerv
Der Vagusnerv ist in den vergangenen Jahren zu einem verbreiteten Erklärungsmuster geworden. Zu unterscheiden sind hier zwei Dinge.
Es gibt tatsächlich untersuchte Verfahren der Vagusnervstimulation. Für die implantierte Stimulation liegt Evidenz bei therapieresistenter Depression vor. Für die transkutane aurikuläre Stimulation über den Ohrast des Nervs existiert eine systematische Übersicht mit Hinweisen auf Wirksamkeit bei bestimmten chronischen Schmerzindikationen. Diese Verfahren arbeiten mit definierten Stimulationsparametern an anatomisch beschriebenen Zugangswegen.
Davon zu trennen sind Produkte, die eine Vagus-Wirkung lediglich behaupten. Für Aufbissschienen als Mittel zur Vagusnervstimulation ließen sich bei der Recherche für diesen Beitrag keine kontrollierten Studien finden. Ein plausibler anatomischer Wirkweg ist nicht beschrieben. Hinzu kommt: Selbst für die etablierte Indikation der Schienentherapie bei craniomandibulärer Dysfunktion ist die Evidenzlage von niedriger Qualität, und Schienen mit adjustierter Oberfläche erzielen dort kein besseres Ergebnis als okklusionskontaktfreie Schienen. Das spricht für unspezifische Effekte und gegen einen mechanistisch begründeten Wirkweg.
Wenn ein solches Produkt als Selbstzahlerleistung im vierstelligen Bereich angeboten wird, ist die Frage nach dem Wirknachweis nicht unhöflich, sondern angemessen.
Fragen, die weiterhelfen
Diese Fragen lassen sich jedem Angebot stellen. Die Antwort — und die Reaktion auf die Frage — sind aufschlussreich.
- Welche Berufsbezeichnung führen Sie, und auf welcher rechtlichen Grundlage?
- Welche Ausbildung haben Sie in welchem Verfahren absolviert, über welchen Zeitraum, bei welchem Institut?
- Gibt es kontrollierte Studien zu dieser Methode bei meinem Beschwerdebild?
- Wird die Methode in einer Leitlinie erwähnt?
- Welche Nebenwirkungen sind bekannt, und wann würden Sie die Behandlung beenden?
- Was kostet es insgesamt, und wer übernimmt was?
- An wen kann ich mich wenden, wenn ich mich beschweren möchte?
Die letzte Frage ist die aufschlussreichste. Bei approbierten Berufen gibt es eine Kammer. Im ungeregelten Markt gibt es niemanden.
Zur Einordnung
Dieser Beitrag bewertet keine einzelnen Personen oder Anbieter. Er beschreibt Rechtslage, Qualifikationswege und Prüfkriterien. Die Einschätzung zu Vagus-Aufbissschienen beruht auf einer eigenen Recherche, bei der keine kontrollierten Studien gefunden wurden; das schließt deren Existenz nicht aus. Hinweise auf entsprechende Publikationen nehmen wir gern entgegen.
Quellen
- Psychotherapeutengesetz (PsychThG) in der Fassung vom 15.11.2019, § 1. gesetze-im-internet.de
- Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages: Rechtliche Regelungen über den Beruf der Psychotherapeutin und des Psychotherapeuten. WD 8 – 055/24.
- Deutsches Ärzteblatt: Berufsbezeichnungen in der Psychotherapie — Zum Verwechseln ähnlich.
- Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen (BDP): FAQ Titelschutz sowie Hinweis zur Erlaubnis nach Heilpraktikergesetz.
- Gesundheitsamt Nürnberg / Stadt Duisburg / Landeshauptstadt München: Informationen zur Heilpraktikerüberprüfung, allgemein und sektoral.
- Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie: Hinweise zur Überprüfung nach dem Heilpraktikergesetz.
- Deutscher Verband für Psychotherapie (DVP): Bericht zur Lage des Heilpraktikers für Psychotherapie.
- Gemeinsamer Bundesausschuss: Pressemitteilung vom 22.11.2019 (Systemische Therapie als Richtlinienverfahren) sowie Pressemitteilung vom 18.01.2024 (Kinder und Jugendliche).
- Deutsche Gesellschaft für Systemische Therapie, Beratung und Familientherapie (DGSF): Anerkennung systemischer Psychotherapie; Systemische Gesellschaft: FAQ zur G-BA-Bewertung.
- ANZMES / ME Association, Stellungnahme von Dr. Charles Shepherd zum Lightning Process.
- Crawley E et al.: Clinical and cost-effectiveness of the Lightning Process in addition to specialist medical care for paediatric chronic fatigue syndrome. Randomised controlled trial (SMILE).
- Übersichtsarbeit zur klinischen Wirksamkeit der aurikulären Vagusnervstimulation bei chronischen und akuten Schmerzen.
- Zahnärztliche Mitteilungen (zm-online): Schienentherapie bei CMD-Patienten — alles nur Placebo?
- Journal of Medical Internet Research: An Exploration of How Functional Neurological Disorder Is Discussed on X (Twitter). 2025.
Zur Autorin
Annette Gabriele Unverzagt
Journalistin. Sie ist selbst von einer Funktionellen Neurologischen Störung betroffen und hat das Netzwerk FNS gegründet, weil verlässliche Informationen zu FNS im deutschsprachigen Raum schwer zu finden sind. Für diese Website recherchiert sie Fachliteratur, ordnet sie ein und legt offen, wo die Datenlage begrenzt ist.
Stand: August 2026. Dieser Beitrag bewertet keine einzelnen Personen oder Anbieter und ersetzt keine Rechtsberatung.