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OrientierungWas ist eigentlich Psychotherapie?
Verfahren, Wege, Wartezeiten – und was am meisten wirkt
Psychotherapie ist eine heilkundliche Behandlung, kein Gesprächsangebot. Wer sie anbietet, braucht eine Approbation. Was dahintersteht und wie man hinkommt, ist trotzdem vielen unklar.
Die kurze Antwort
Psychotherapie behandelt psychische Erkrankungen mit wissenschaftlich geprüften Verfahren. Vier davon bezahlen die gesetzlichen Krankenkassen. Welches davon jemand wählt, sagt weniger über den Erfolg aus als die Frage, ob die Zusammenarbeit trägt.
Die vier Verfahren
Verhaltenstherapie. Ansatz am gegenwärtigen Verhalten und an den Gedanken, die es begleiten. In der kognitiven Variante kommt die Arbeit an Bewertungen und Denkmustern hinzu. Bei funktionellen Anfällen liegen hier die größten Studien vor.
Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie. Arbeit an unbewussten Konflikten, die in der Gegenwart wirksam sind, konzentriert auf einen umschriebenen Schwerpunkt.
Analytische Psychotherapie. Nimmt Entwicklungsgeschichte und Beziehungsmuster insgesamt in den Blick. Zeitlich die umfangreichste Form.
Systemische Therapie. Betrachtet Beschwerden im Zusammenhang mit dem Umfeld und bezieht Familie oder Partnerschaft ein. Seit 2020 für Erwachsene und seit 2024 auch für Kinder und Jugendliche Kassenleistung.1
Wer Psychotherapie anbieten darf
Psychologische Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten. Psychologiestudium, Approbationsprüfung, danach eine verfahrensbezogene Weiterbildung. Die Bezeichnung ist nach dem Psychotherapeutengesetz geschützt; sie unbefugt zu führen, ist strafbar.5
Ärztliche Psychotherapie. Medizinstudium und Approbation, dazu eine Zusatzweiterbildung Psychotherapie oder die Facharztweiterbildung für Psychiatrie und Psychotherapie beziehungsweise für Psychosomatische Medizin. Geregelt und geprüft von den Landesärztekammern.
Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie. Eigener Zugang mit eigener Approbation.
Für alle drei gilt: Kammeraufsicht, Berufsrecht, Fortbildungspflicht, Schweigepflicht nach § 203 Strafgesetzbuch. Und für alle drei gilt dieselbe Anforderung, unabhängig vom Verfahren. Auch wer systemische Therapie als Kassenleistung anbietet, braucht die Approbation und zusätzlich die Fachkunde in diesem Verfahren. Das unterscheidet die systemische Therapie von der systemischen Beratung, die eine Fortbildung ist und nicht zur Heilkunde berechtigt.
Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker für Psychotherapie
Daneben existiert die auf Psychotherapie beschränkte Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz. Sie ist eine rechtlich vorgesehene Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde – aber sie beruht auf einem anderen Maßstab.
Die Gesundheitsämter prüfen, ob von der Ausübung der Heilkunde durch die antragstellende Person eine Gefahr für die Gesundheit der Bevölkerung oder der Patientinnen und Patienten ausgeht. So steht es in den Hinweisen der Ämter.6 Geprüft wird also, ob jemand schaden könnte, nicht, ob jemand ein bestimmtes Verfahren beherrscht.
Formale Voraussetzungen sind je nach Bundesland ein Mindestalter von 25 Jahren und ein Hauptschulabschluss. Einen staatlich geregelten Ausbildungsgang gibt es nicht, ebenso wenig ein vorgeschriebenes Curriculum, eine Mindeststundenzahl an supervidierter Praxis, eine Kammer oder eine Fortbildungspflicht.7
Das sagt nichts über die einzelne Person. Manche haben umfangreiche Ausbildungen absolviert, andere nicht. Wie viele es jeweils sind, ist unbekannt – und das lässt sich auch nicht ermitteln, weil ohne Kammer, Register und Ausbildungsordnung nirgends erfasst wird, wer was gelernt hat.
Die Erlaubnis ist damit ein Etikett, das über den Inhalt nichts aussagt. Die sinnvolle Frage lautet deshalb nicht, ob jemand eine Erlaubnis hat, sondern welche Ausbildung in welchem Verfahren, über welchen Zeitraum und mit wie viel begleiteter Praxis dahintersteht.
Praktisch bedeutsam ist außerdem: Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt diese Behandlungen in der Regel nicht.
Was am meisten wirkt
Die am besten untersuchte Einflussgröße in der Psychotherapieforschung ist nicht das Verfahren, sondern die Arbeitsbeziehung zwischen beiden Seiten – in der Fachsprache die therapeutische Allianz. Gemeint ist die Verständigung darüber, woran gearbeitet wird und wie, verbunden mit dem Vertrauen zwischen beiden.
Eine Metaanalyse von 2018 wertete 295 unabhängige Studien mit über 30.000 Behandelten aus, erschienen zwischen 1978 und 2017. Der Zusammenhang zwischen Allianz und Behandlungsergebnis lag bei r = 0,28, unabhängig von der theoretischen Ausrichtung des Verfahrens.2 Für Therapie über das Internet ergab sich fast derselbe Wert.
Das entspricht etwa acht Prozent der Unterschiede im Behandlungsergebnis. Es ist kein überwältigender Wert, aber der beständigste, den die Forschung kennt: Er taucht seit 1991 in jeder Metaanalyse in derselben Größenordnung auf.
Was daraus nicht folgt: Ob die Beziehung die Besserung bewirkt oder ob eine beginnende Besserung die Beziehung verbessert, ist nicht geklärt. Beides ist plausibel, und die Forschung diskutiert es bis heute.5
Für die Praxis heißt das: Das Gefühl, bei jemandem richtig zu sein, ist kein weicher Faktor neben der eigentlichen Behandlung. Es ist Teil davon.
Der Weg dorthin
Psychotherapeutische Sprechstunde. Der Einstieg. Hier wird geklärt, ob eine Behandlung angezeigt ist und welche.
Akutbehandlung. Bei dringendem Bedarf möglich, ohne Antrag, nur mit Meldung an die Krankenkasse. Möglich sind bis zu 24 Einheiten à 25 Minuten oder zwölf à 50 Minuten. Diese Stunden werden später angerechnet.6
Probatorische Sitzungen. Vor Beginn der eigentlichen Therapie finden mindestens zwei und höchstens vier Probesitzungen zu je 50 Minuten statt; bei Kindern und Jugendlichen sowie bei Menschen mit geistiger Behinderung bis zu sechs.7 Sie dienen der Diagnostik und der Frage, ob die Zusammenarbeit tragfähig ist. Bis 2017 waren es je nach Verfahren bis zu fünf oder acht.
Kurzzeittherapie. Bis zu 24 Stunden, beantragt in zwei Schritten zu je zwölf. In der Regel ohne Gutachterverfahren.8
Langzeittherapie. Beim ersten Antrag gutachterpflichtig. Die Stundenzahl hängt vom Verfahren ab.
| Verfahren | Stunden |
|---|---|
| Verhaltenstherapie | bis 60 |
| Tiefenpsychologisch fundiert | bis 60 |
| Analytische Psychotherapie | bis 160 |
| Systemische Therapie | bis 36 |
Verlängerungen sind möglich, die Höchstgrenzen liegen darüber. Die Regelungen wurden zuletzt 2026 geändert; im Zweifel gilt der aktuelle Stand der Psychotherapie-Richtlinie.9
Privat versichert
Hier gilt der jeweilige Vertrag. Manche Tarife übernehmen Psychotherapie vollständig, andere begrenzen die Stundenzahl oder schließen einzelne Verfahren aus. Beihilfeberechtigte klären zusätzlich die Beihilfestelle. Sinnvoll ist, die Kostenübernahme vor Beginn schriftlich bestätigen zu lassen.
Die Suche nach einem Platz
Das ist der Teil, an dem die meisten scheitern, bevor die Behandlung beginnt. Wartezeiten von mehreren Monaten sind verbreitet, regional sehr unterschiedlich, und in strukturschwachen Gegenden länger.
Daraus folgt eine Entscheidung, die viele treffen müssen: einen Platz annehmen, bei dem man sich nicht sicher ist – oder weiter warten. Die Probesitzungen sind genau dafür gedacht. Sie sind kein Vertrag. Wer nach zwei Terminen merkt, dass es nicht passt, kann das sagen.
In der Praxis wird davon selten Gebrauch gemacht. Wer ein Jahr auf den Platz gewartet hat, bleibt auch dann, wenn es nicht passt – weil die Alternative bedeutet, wieder von vorn anzufangen. Diese Rechnung ist nachvollziehbar. Sie führt aber dazu, dass eine Passung, die ohnehin fraglich war, zur Grundlage einer jährlichen Behandlung wird.
Und wenn die Wahl zwischen einem Platz und keinem Platz besteht, spricht wenig dagegen, es zu versuchen. Eine Zusammenarbeit, die zunächst fremd wirkt, kann sich entwickeln. Umgekehrt gilt aber auch: Wenn sich nach mehreren Stunden nichts entwickelt, ist das ein Grund, es anzusprechen – nicht ein Grund, es auszuhalten.
„Reiss dich zusammen“
Zur Wahrheit über Psychotherapie gehört, was Menschen zu hören bekommen, die eine machen. Dass man sich anstellt. Dass andere Schlimmeres erlebt haben. Dass man doch alles habe, was man brauche.
Bei körperlichen Erkrankungen gibt es das kaum. Niemand sagt jemandem in der Chemotherapie, er solle sich zusammenreißen. Die Aufforderung, sich anders zu entscheiden, richtet sich nur an Erkrankungen, die man für eine Frage des Willens hält.
Belegt ist, dass sich daran etwas geändert hat – und dass sich weniger geändert hat, als es scheint. Die Deutsche Langzeitstudie zum Stigma psychischer Krankheit erhebt seit 1990 in gleichbleibender Methodik, wie die Bevölkerung auf psychische Erkrankungen reagiert. Depressionen begegnet man heute mit deutlich mehr Verständnis als vor dreißig Jahren. Bei Schizophrenie hat die Ablehnung im selben Zeitraum zugenommen.10
Und bei jungen Menschen, denen ein offenerer Umgang zugeschrieben wird, sieht es in den Daten anders aus als im Gefühl. In einer Befragung von 3.051 Personen zwischen 16 und 25 Jahren gaben 42,6 Prozent an, trotz erkanntem Bedarf keine professionelle Hilfe in Anspruch genommen zu haben. Am häufigsten genannt wurden das Herunterspielen des eigenen Bedarfs und die Sorge davor, was andere denken.11
Offener über psychische Gesundheit zu sprechen, heißt also nicht automatisch, sich selbst Hilfe zuzugestehen.
Was Psychotherapie nicht ist
Sie ist keine Beratung, kein Coaching und kein Gespräch unter Freunden. Sie folgt einem Behandlungsplan, unterliegt der Schweigepflicht nach § 203 Strafgesetzbuch und wird von einer Kammer beaufsichtigt.
Sie ist auch nicht das Gegenteil einer körperlichen Behandlung. Bei FNS läuft sie häufig neben Physio- und Ergotherapie, nicht an deren Stelle.
Was dieser Text nicht leisten kann
Die Regelungen ändern sich, zuletzt 2026. Angaben zu Stundenzahlen und Antragswegen sollten im Zweifel bei der Krankenkasse oder der zuständigen Psychotherapeutenkammer geprüft werden.
Zusammengefasst
Vier Verfahren, ein geregelter Weg, lange Wartezeiten. Und ein Befund, der sich durch die gesamte Forschung zieht: Was zwischen beiden Seiten entsteht, sagt mehr über den Verlauf aus als die Wahl des Verfahrens.
Weiterlesen
Wer welche Bezeichnung führen darf und woran sich unseriöse Angebote erkennen lassen: Wer sitzt mir da eigentlich gegenüber? Zur medikamentösen Seite: Medikamente bei FNS.
Quellen
- Gemeinsamer Bundesausschuss: Pressemitteilung vom 22.11.2019 zur Aufnahme der Systemischen Therapie als Richtlinienverfahren sowie Beschluss vom 18.01.2024 für Kinder und Jugendliche.
- Flückiger C, Del Re AC, Wampold BE, Horvath AO (2018): The alliance in adult psychotherapy – a meta-analytic synthesis. Psychotherapy 55:316–340. 295 unabhängige Studien, über 30.000 Behandelte; r = 0,278 (95-Prozent-Konfidenzintervall 0,256 bis 0,299). PubMed 29792475
- Therapeutic alliance as a mediator of change – a systematic review and evaluation of research. Clinical Psychology Review 2020. Zur ungeklärten Wirkrichtung.
- Kassenärztliche Vereinigungen, Informationen zur Psychotherapie-Richtlinie: Akutbehandlung, Umfang und Anrechnung.
- Psychotherapie-Richtlinie, § 12 Probatorische Sitzungen. Mindestens zwei, höchstens vier; bei Kindern, Jugendlichen und Menschen mit geistiger Behinderung bis zu sechs. Die vor 2017 geltenden höheren Zahlen sind entfallen.
- Kassenärztliche Vereinigung Bremen: Psychotherapie-Richtlinie, Kurzzeittherapie und Antragsverfahren.
- Gemeinsamer Bundesausschuss: Psychotherapie-Richtlinie, §§ 29 und 30, zuletzt geändert durch Beschluss vom 19.03.2026.
- Angermeyer MC et al.: Deutsche Langzeitstudie zum Stigma psychischer Krankheit, Erhebungswellen 1990, 2001, 2011 und 2020. Zusammenfassung in Bundesgesundheitsblatt 2023. doi:10.1007/s00103-023-03679-3
- Barrieren der Inanspruchnahme psychotherapeutischer Versorgung junger Erwachsener (2025). Journal of Health Monitoring, Robert Koch-Institut. Online-Befragung von 3.051 Personen zwischen 16 und 25 Jahren aus der KiGGS-Kohorte.
Zur Autorin
Annette Gabriele Unverzagt
Journalistin. Sie ist selbst von einer Funktionellen Neurologischen Störung betroffen und hat das Netzwerk FNS gegründet, weil verlässliche Informationen zu FNS im deutschsprachigen Raum schwer zu finden sind. Für diese Website recherchiert sie Fachliteratur, ordnet sie ein und legt offen, wo die Datenlage begrenzt ist.
Stand: August 2026. Dieser Beitrag ersetzt keine ärztliche Beratung und keine Auskunft der Krankenkasse.